Mountainbiken im Oberallgäu

Geländebedingt könnte das südliche Allgäu ein Paradies für Mountainbiker sein. Zwischen dem schroffen Allgäuer Hochalpen und den voralpinen Hügeln erstrecken sich die Vorberge, die mit einem dichten Netz von Forststraßen und Wegen unterschiedlicher Steilheit und Breite durchzogen sind. Ein Paradies für Mountainbiker, wären da nicht undurchsichtige, kaum nachvollziehbare gesetzliche Regelungen. Jahrelang ging alles gut. Die verstaubten Regelungen lagen unbeachtet in den Schubladen. In vergangen Sommer kam es im Naturpark Nagelfluhkette vermehrt zu Konflikten. Die eigentlich seit 1992 bestehenden Verbote, von denen kaum jemand wusste und die folglich nie beachtet wurden, waren plötzlich wieder aktuell. Da es für den Freizeitsportler ohne aufwendige Recherche unmöglich ist, zu erkennen, wo nun ein Verbot gilt und wo nicht. Eine Kennzeichnung, die nur mit einem unschönen Schilderwald zu bewerkstelligen wäre, unterblieben ist und auch Kontrollen angekündigt wurden, stellt sich die Frage, ob das Allgäu für den sportlich aktiven Gast eine geeignete Urlaubsregion ist und wie die Einheimischen damit umgehen sollen.

Neben dem Naturschutzgebiet Allgäuer Hochalpen gibt es eine Reihe von Landschaftsschutzgebieten.

Während im Naturschutzgebiet Allgäuer Hochalpen das Konfliktpotential auf Grund des schroffen und felsigen Geländes gering ist, ist die rechtliche Lage in den Vorbergen unübersichtlich und für den Sportler in der Praxis nicht zu erfassen.

In Einzelnen:

Allgäuer Hochalpen

Im Naturschutzgebiet ist es gemäß Art. 7 Abs. 3 Satz 2 Halbsatz 2 BayNatSchG verboten außerhalb von dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen oder als Radweg gekennzeichneten Wegen mit Fahrrädern zu fahren oder außerhalb dieser Straßen oder hierfür besonders gekennzeichneter Wege zu reiten

Hier stellt sich schon mal die Frage, woher der Sportler wissen soll, wie ein Weg gewidmet ist. Die Widmung ist üblicherweise in den Protokollen der Gemeinden aufgeführt, die  auf Antrag dort auch eingesehen werden können. Macht das jemand? Hat jemand so etwas schon mal wegen einer Biketour gemacht? Aber egal. Die Straßen in die Täler sind den öffentlichen Verkehr gewidmet, nur für Kraftfahrzeuge gesperrt und die meisten anderen Wege sind auf Grund ihrer Beschaffenheit nur einer verschwindend kleiner Anzahl von Bikeprofis zugänglich. Also ist das Konfliktpotential gering und es ist schlicht und einfach auch wurscht, wenn ab und zu mal ein echter Könner mit dem Bike vom Schrecksee illegal hinab scheppert.

Allgäuer Vorberge:

Anders in den Vorbergen. Hier gibt es eine Vielzahl geeigneter Straßen und Wege.  Aufmerksam geworden durch mehrere Arktikel in der Allgäuer Zeitung habe ich beim Landratsamt Oberllgäu nachgefragt. Bei der erhaltenen Antwort verliert man allerdings den Glauben an die Gerechtigkeit und an das Allgäu als Ferienregion.

In den Allgäuer Vorbergen gibt es zahlreiche Landschaftsschutzgebiete in denen, das Radeln betreffend unterschiedliche, oft nicht mehr zeitgemäße Regeln existieren. Die Grenzen dieser Schutzgebiete sind in der Landschaft nicht ersichtlich und somit ist es für den Besucher meist nicht erkennbar, ob seine Bikestrecke legal ist oder nicht.

Gerade durch den E-Bike Boom, kamen in der letzten Zeit immer mehr „Sportler“ 😊 auf den Berg, die der geplanten Strecke technisch nicht gewachsen waren und die es nicht schafften, ihre schweren „Sportgeräte“ über ein Gatter oder einen Weidezaun zu lupfen. So kam es, dass mancher Weidezaun beschädigt wurde und das eine oder andere Gatter auch mal offen blieb.

Plötzlich war der Weg gesperrt. Mit dem MTB kein Problem. Das Bike über den Zaun lupfen und gut. Für E-Biker schon eher schwierig, ihr Pseudosportgerät über das Gatter zu lupfen.

In Folge wurde an die längst in Vergessenheit gerate Regelung aus dem Jahr 1992 erinnert, die das radeln auf unbefestigten Wegen unter zwei Meter Breite untersagt. Betroffen davon sind auch einige Routen, die seit vielen Jahren in Führern, Karten, Internetseiten beschrieben sind und auch von Tourismusverbänden, Gemeinden und diesen nahestehenden Organisationen veröffentlicht wurden.

Schilderwald oder rechtliche Willkür?

Auf meine Frage hin, warum es diese Zweimeterbegrenzung in manchen Landschaftsschutzgebieten gibt, in anderen nicht, ob es um rechtswirksam zu sein, erforderlich ist, die Verbote und die Grenzen der Schutzgebiete zu kennzeichnen hat das Landratsamt geantwortet:

Das Verbot des Radfahrens auf unbefestigten Wegen unter 2 m Breite ist in den Verordnungen zu den Landschaftsschutzgebieten (LSG) Hörnergruppe und Nagelfluhkette enthalten, dort jeweils in § 3 Abs. 4 der Verordnung. Beide Verordnungen wurden 1992 erlassen. Zu dieser Zeit war erkennbar, dass sich das Mountainbiking als Outdoorsporart zunehmender Beliebtheit erfreuen wird. Andere Landschaftsschutzgebiete wurden in früheren Jahren festgesetzt und damit in einer Zeit, in der noch nicht absehbar war, dass hinsichtlich des Radfahrens besondere Regelungen werden würden. Seitens des Landkreises wollte man mit der getroffenen Regelung den schon damals bekannten und ebenfalls zunehmend zu erwartenden Konflikten hinsichtlich einer Begegnung von Bergwanderern und Radfahrern auf schmalen, unbefestigten Wegen begegnen. Zudem sollte das Radfahren auf Wegen stattfinden, die dieser Nutzung auch standhalten. Es sollten mit der Regelung auch Vegetationsschäden (Flysch, z. T. geringe Humusauflagen im Nagelfluh) vermieden werden, soweit sie durch das Umfahren ungeeigneter Wegeabschnitte über die freie Natur entstehen können.

Die jeweilige Landschaftsschutzgebietsverordnung gilt verbindlich gegenüber Jedermann, sofern die Verordnung öffentlich bekannt gemacht wurde. Im Fall des LSG Nagelfluhkette und des LSG Hörnergruppe erfolgte die Bekanntmachung jeweils im Amtsblatt des Landkreises Oberallgäu Nr. 47 vom 21.11.1992. 

Eine Beschilderung einzelner Stellen, Wege oder Abschnitten von Wegen ist zur Wirksamkeit der Regelung in § 3 Abs. 4 nicht erforderlich. Es ist damit auch nicht erforderlich, dass die Grenzlinie eines Landschaftsschutzgebietes in der Natur kenntlich gemacht wird. Lage und Grenzen von Landschaftsschutzgebieten im Landkreis Oberallgäu können Sie neben weiteren Informationen unter folgendem Link einsehen: https://www.oberallgaeu.org/bauen_umwelt/umwelt/naturschutz/Schutzgebiete.html

Das muss man erst mal verdauen. Es reicht also aus, wenn es 1992 im Amtsblatt, als Beilage zur Allgäuer Zeitung veröffentlicht wurde. Es widerspricht jeder Lebenswirklichkeit, dass jemand beim Radeln im Internet recherchiert ob und in welchem Schutzgebiet er sich befindet und welche Regeln dort gelten. Das ist in etwa so, als würde eine Gemeinde auf einer Straße die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 auf 30 km/h reduzieren, selbiges aber nicht beschildern und dann trotzdem „blitzen“ und abkassiert.

Es widerspricht auch jeder Lebenswirklichkeit, dass jemand einen Meterstab dabei hat und nachmisst, ob der Weg 1,80 m oder 2,10 m breit ist.

Die Alternative wäre eine Beschilderung an jedem Weg, Pfad oder Trail der von dem Verbot betroffen ist. Selbiges würde zu einem Schilderwald führen, der nicht in die Landschaft passt. Hier wurde schon damit begonnen.

Ebenfalls an das Landratsamt habe ich die Frage gerichtet, nach welchen Kriterien die Bußgelder für Verstöße im Sachgebiet Naturschutz, beispielsweise das illegale Zelten im Naturschutzgebiet festgelegt werden. Gibt es dazu einen Bußgeldkatalog? Müssen Einkommensverhältnisse berücksichtigt werden oder ist die Höhe des Bußgeldes willkürlich?

Was die Festsetzung von Bußgeldern bei Verstößen gegen Verbote aus der Verordnung über das Naturschutzgebiet Allgäuer Hochalpen betrifft, so ist dort in § 7 der Verordnung bestimmt, dass Verstöße mit Geldbuße bis zu 50.000 DM (€ 25.564,59) belegt werden können (Verordnung ebenfalls einsehbar über oben genannten Link).

Allgemein gilt, dass sich die konkrete Höhe des Bußgeldes anhand der Bedeutung der zu damit geahndeten Tat und an dem Vorwurf, der den Täter trifft zu bemessen ist. Die wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters können eine zu berücksichtigende Rolle spielen. Auch soll ein wirtschaftlicher Vorteil, den der Betroffene aus der Tat gezogen hat, mit dem Bußgeld überstiegen werden. Sie erkennen daraus, dass die Bestimmung der Höhe eines Bußgeldes generell nicht willkürlich erfolgen kann.

 

Aber genau das ist doch willkürlich, wenn es keinen Katalog gibt, die wirtschaftlichen Verhältnisse berücksichtigt werden können, also nicht müssen. Letztlich hängt die Höhe davon ab, welche Bedeutung der einzelne Sachbearbeiter dem Fall zumisst.

Die 2 Meter Begrenzung

Als Begründung für die 2-Meter Begrenzung dient oft der Satz, dass schmälere Wege zum radeln einfach nicht geeignet seien und der potentielle Konflikt mit Wanderern.

bike sonthoen
Nicht zum radeln geeignet. Der Fahrradweg in der Hindelanger Straße in Sonthofen. Die Breite beträgt gerade mal zwischen 1,20 und 1,50 Meter. Also bitte die Fahrbahn benutzen!
Biken Wanderer (002)
Es geht doch. Hier in der Nähe des Ofenpasses beträgt die Wegbreite gerade mal 50 cm. Beide Nutzergruppen werden zur Rücksicht aufgefordert.
Gemeinsam Biken
Es geht doch!
Biken Ostallgäu Schild
So schauts im Allgäu aus. Alpspitze bei Nesselwang. Weg mit dem Schild!

Werbung und Wirklichkeit

Viele Allgäuer Gemeinden und Hotelbetreiber streben immer mehr Übernachtungen an. Der „Kuchen“ an potentiellen Gästen,  von dem man ein möglichst großes Stück abscheiden will, wird nicht größer. Also versucht man mit aufwendig gestalteter Werbung neue Kundengruppen ins Allgäu zu locken, verschweigt aber die nervigen Probleme und die lästigen Diskussionen um Besucherlenkungen, Verbote und Regelungen.

In nachstehen Video werden Tätigkeiten gezeigt, die schon jetzt zu Verbotsdiskussionen führen. Was bringt es also, genau damit noch mehr Gäste ins Allgäu zu locken?

Im Einzelnen

1.20 Min Canyonig – soll im Gunzesrieder Tal verboten werden.

1.46 Min Mountainbiken auf schmalen Trails – undurchsichtige Regelungen, oft verboten

3.15 Min Motorrad auf dem Jochpass. – Ständige Diskussionen wegen Lärm, Verbotsforderungen

3.30 Min Lagerfeuer im Kiesbett der Trettach. Im Naturschutzgebiet Allgäuer Hochalpen verboten

 

 

Fazit und Handlungsempfehlungen

Das Bikeverbot auf Wegen unter zwei Meter Breite in manchen allgäuer Landschaftsschutzgebieten gehört abgeschafft, da es keinen Sinn ergibt und sich nur auf eine Weise durchsetzen lässt, die für weiteren Ärger sorgt.

Wenn nun ein Urlauber der Werbung folgt und im Allgäu das tun möchte, was er in der Werbung, wie in obigem Film sieht, bekommt er früher oder später Ärger. Je mehr Menschen sich so verhalten, wie in diesem Film, je lauter werden die Verbotsforderungen und je häufiger auch die Kontrollen. Wenn das nur wenige Einheimische machen, wenden sich unsere Empörungsbeauftragen und selbst ernannten Blockwarte anderen Themen zu.

Neben dem Bikethema haben wir das Canyoningthema im Ostertal, das Kletterverbot am Ifen im Kleinwalsertal, die Gemeinde Hindelang sieht das Tourengehen als Problem an (Quelle: Allg. Zeitung)

Grundsätzlich sollten wir mehr Freiheit und Eigenverantwortung zulassen. So lange der Trend eher in die entgegengesetzte Richtung geht, ergeht folgende Handlungsempfehlung.

Für Einheimische im weiteren Sinne (greater locals);  also bis zu einer Autostunde entfernt wohnend.

Den ganzen Blödsinn ignorieren. Einfach dort radeln, wo ihr immer geradelt seid. Viehgatter wieder schließen, rücksichtsvoll gegenüber Wanderern und anderen Wegbenutzern verhalten und nicht provozieren lassen. Falls jemals scharf kontrolliert wird, was bis jetzt noch nicht der Fall war, dann das hier beachten: Klick

Wenn irgendwo mal wirklich jemand Stress macht, dann ruhig mal dort umsehen, ob rund um die Alp-  oder Jagdhütte wirklich alles der jeweiligen Verordnung entspricht. Viele, die drauf loswettern, vergessen oft vor der eigenen Türe zu kehren.

Wir Allgäuer sind schon hier. Wir werden es uns nicht nehmen lassen, am Wochenende oder am Feierabend in unseren Bergen zu radeln, zu biwakieren, zu klettern, ski zu fahren usw.

Für den sportlich, aktiven Urlauber.

Sucht euch eine andere Urlaubsregion! Das Allgäu ist im Sommer auf Spaziergänger und den eher gemütlichen Wanderer eingestellt. Ihr könnt es kaum erfassen, wo ein Verbot „scharf“ ist uns wo man es  gut ignorieren kann. Werbefilme wie oben verschweigen euch die ganzen Verbotsdiskussionen und auch die Tatsache, dass eine einflussreiche Anzahl an Menschen euch hier nicht haben will.

Tipp: Für Mountainbiken die Region Bormio, Livigno oder Val Maira, Val Stura, also die Seealpen. Ebenfalls geeignet Teile von Südtirol. Auch in Graubünden gibt es genügend Freiräume. Österreich eignet sich hier nur mit Abstrichen. Am besten ist die Situation in Tirol Siehe hier.

Mit Tirol meine ich die Region jenseits des Fernpass. Das  Tiroler Außerfern sollte man derzeit eher meiden und ein Ziel jenseits des Fernpass ansteuern: Grund siehe hier. https://www.all-in.de/kempten-allgaeu/c-rundschau/immer-mehr-allgaeuer-berichten-von-den-tiroler-schmaehbriefen_a5015274

Bike Cuneo
Sportliche Urlauber! Hier seid ihr wilkommen!

Hinweis für Hoteliers, Outdooranbieter, Vermieter und sonstige Touristiker.  Tut mir leid, dass so schreiben zu müssen. So lange ein solches Regelwirrwar besteht und keiner weiß, ob nicht doch mal scharf kontrolliert wird und ständig neue Verbotsforderungen und Besucherlenkungsmaßnahmen auftauchen, muss das leider sein. Wenn es euch nicht gefällt, so versucht auf die Entscheidungsträger einzuwirken, damit  solche Vorschriften gestrichen werden und man sich im Allgäu auch ohne Ärger so bewegen kann, wie in dem verlinkten Werbevideo.

 

 

24 Kommentare zu „Mountainbiken im Oberallgäu“

  1. Genau, Rücksichtnahme, gegenseitig. Kannst grad getrost vergessen. Das funktioniert schlicht nirgends. Auch nicht wenn da so lustige Schilder stehen.

    Die 2m-Regel Flächendeckend ist super. Alternativ: wer an Fußgängern auf nicht extra gekennzeichneten Wegen vorbei will muss absteigen. Dann klapps vielleicht.

    Die biker sind in den Bergen das Äquivalent zum Auto in der Stadt und verhalten sich ohne Regeln so rücksichtslos wie wir „loacals“ das heute täglich erleben.

    Btw.: „sportlich aktiv“ ist ein tiptop Euphemismus in dem Zusammenhang. Statt zu heucheln wären mal Alkoholkontrollen bei den bikern z.B. im Oytal zur Käsers-Alpe angesagt.

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    1. Axel. Komisch, bei mir hat’s fast immer funktioniert! Ich kann mich nicht erinnern das letzte Mal wo ein Biker nicht gut langsamer an mir vorbei gefahren ist.

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  2. Nachdem das mit dem „trail-sharing“ in Nordamerika (trotz D.T.) gut klappt, sollte es bei uns eigentlich auch funktionieren.
    Alternativ könnten wir auch folgende Idee ausprobieren:
    Die 2m-Regel gilt im ersten Jahr für Biker, im darauffolgenden dann für Wanderer 🙂 – im dritten Jahr testen wir dann das System aus Übersee…
    @Axel: ZUR 😉 Käseralpe werden eher weniger Kontrollen notwendig sein…
    Dabbet nei
    Stef

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  3. Sehr gut verfasster Beitrag – danke!

    Gerade die Zusammenfassung bringt es auf den Punkt.
    Wir werden uns nicht von irgendwelchen Miesepetern den Sport und das Naturerlebnis streitig machen lassen.
    Und erst recht nicht von denen, die die Natur nur für ihren Profit ausbeuten oder schädigen.

    Gerade der Naturschutz ist in fast allen Fällen nur vorgeschoben.
    Er tritt sofort in den Hintergrund, wenn es ums Geld geht.

    Und wie so oft: in der Praxis gibt es keine Probleme – wir fahren zwar hochtechnisch – aber rücksichtsvoll, sind freundlich, hinterlassen keine Spuren und werden von fast allen anderen Wegbenutzern bewundert und oft auch angefeuert.

    Trailsharing funktioniert überall, auch hier!

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  4. 1a der Bericht – spricht mir voll aus der Seele. Wenn ich’s nächste mal mitm Rad vom Schrecksee runter komm, trink ich a Halbe auf dich Kristian 🙂

    Freundlich sein, Hirn einschalten und dann sollt’s eigentlich passen.

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  5. Was ist denn eigentlich mit dem freien Betretungsrecht das laut bayrischem Verfassungsgerichtshof auch für Radler gilt!! Soweit ich mich erinnern kann darf man seit dem Urteil entsprechende Verbotsschilder sogar „höchstrichterlich“ ignorieren!!
    Dieser Aspekt wurde im Artikel nicht berücksichtigt!!

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    1. Im Bay. Naturschutzgesetz als auch im bay. Waldgesetz ist das Radfahren nur auf „geeigneten Wegen“ gestattet und grundsätzlich ist den Wanderern Vorrang zu gewähren. Bergsteige sind (nach Rechtsauskunft des Umweltministeriums) nicht geeignet. Die Eignung stellt übrigens nicht der Mountainbiker selbst fest (der aufgrund seiner Fähigkeiten den Weg vielleicht ja gut bewältigen kann), sondern wird im Zweifel von Grundeigentümer unter Beteiligung der Naturschutzbehörde festgetellt – gegen eine solche Entscheidung steht dann die Klage vor einem Verwaltungsgericht offen.

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      1. Diese Einschätzung ist rechtlich gesehen nicht nur diskussionswürdig, sondern kaum haltbar.

        Es wäre doch ein Novum, wenn in Bayern das „Umweltministerium“ für die Gesetzesauslegung zuständig wäre.
        Unabhängig von der Verfassungsmäßigkeit der zitierten einfachgesetzlichen Regelungen, die aus Zeiten stammen, in denen eben nur Rad und nicht Mountainbike gefahren wurde, wäre für deren Auslegung final einzig der BayVGH zuständig.
        Dieser hat, wie auch das BVerG in ähnlichen Fällen, schon mehrfach die Bedeutung und den Umfang des Grundrechtsschutztes als Einschränkung des Eigentums und auch etwaiger hoheitlicher Eingriffe betont.
        Dass hier der Grundstückseigentümer mit nachgeordneten Behörden entscheidet, ist schlicht falsch.

        Zweifelhaft dürfte schon sein, was ein (Berg-)Steig ist. Viele fahren einen hierfür objektiv und subjektiv geeigneten Weg problemlos, andere können hier nicht laufen. Ist dies dann ein Steig?

        Ein etwaiges generelles Verbot oder eine Einschränkung wäre offensichtlich rechtswidrig und aufzuheben.
        Und es wäre in der Praxis auch weder akzeptabel noch durchsetzbar.

        All diese Probleme stellen sich jedoch nicht in der Praxis, Biker sind in aller Regel sehr naturverbunden und rücksichtsvoll, Wanderer fast immer tolerant und fasziniert von der Fahrtechnik, auch auf singletrails, Wanderwegen und Steigen.

        Bleiben ewig Gestrige und Verbotsliebende, beide werden hoffenlich dazulernen.

        Das hat beim Skifahren und Tourengehen oder Klettern funktioniert und funktioniert seit Jahrzehnten auch beim biken.

        Daher: happy trails und ride on!

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  6. Genau….mehr Verbote…mehr Intoleranz…mehr Hass….mehr Inzucht….

    Manche Regionen sollten wirklich mal ihren Horizont erweitern und dabei gleich noch den Genpool dazu.
    Dann wird’s in ein paar Generationen wieder differenziert denkende Menschen dort geben. Toitoitoi

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  7. Heute am Samstag den 13.6.2020 wurden am Stuiben zwei MTBer erst vom Alphirten wüst angeschrien, sie sollen umdrehen, ansonsten ruft er die Polizei. Unten wartete dann die Frau des Hirten, filmte beide mit ihrem Handy und drohte ebenfalls mit der Polizei. Zur Verstärkung hatte sie den Jäger im Schlepptau, der für den Graf von Waldburg zu Zeil die Ländereien vom Hochgrat bis zum Mittag verwaltet. Auch er ging beide Biker an, bezog sich ständig auf die Verbote, bereits aufgestellte Schilder und drohte ebenfalls mit Polizei und hohem Bußgeld. Für einheimische Biker, die ebenso wie Wanderer und Skitourengeher in den Bergen unterwegs sein wollen, wird die Luft bei uns im Allgäu anscheinend immer dünner. Wer 650 Millionen Euro Privatvermögen hat, *kauft sich ein Naturschutzgebiet* (ist schon seit Jahrhunderten im „Familienbesitz“), lässt es von einem Jäger verwalten und pflegen, kommt ein bis zwei Wochen im Jahr für sein Hobby „zum Tiere schießen“ vorbei und sperrt Radler nach seinem Gusto aus, lässt aber Wanderer mit fadenscheinigen Begründungen, wie „die machen den Weg nicht kaputt“ und „da gehört sich nicht mitm Rad runtergefahren“ oder „ihr Radler verschreckt das Wild“ aus? Ich versteh die Welt nicht mehr … du bist höflich, freundlich und hinterlässt keine Spuren … trotzdem bist als Radler der Arsch und „des Radeln ist hier halt einfach verboten“. Schon perfide, dass die Jagd auf Tiere per Gesetz dem Grundeigentümer erlaubt ist, sich das freie Betretungsrecht am Naturschutzgebiet Nagelfluhkette aber offensichtlich die Zähne ausbeißt. Obwohl du daheim ohne große Anreise, ohne E-Bike und meist allein unterwegs bist, darfst du dennoch den Sündenbock spielen für alles was gerade im Allgäu falsch läuft: Overtourism, Falschparkern, Verkehrsflut … es läuft gerade so einiges schief!

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    1. Das passiert nicht das erste Mal, sondern ständig (also zumindest das „Stellen“ und wüst beschimpfen bzw. auch leicht tätlich angehen).
      Diskussionen sind nicht zielführend, der Bewohner von Wiesach ist hier mit Worten aus meiner Sicht nicht mehr erreichbar, hab es mehrfach ruhig und erfolglos versucht.
      Es passiert aber auch, wenn man von unten aus dem Gunzesrieder Tal auf der Straße hochkommt und nur den kleinen Weg ab Wiesach wieder ins Tal fährt, egal ob im Winter oder im Sommer…..
      Die Zweimeter-Beschränkung ist Jahrzehnte alt, sinnlos und würde in einem rechtlichen Verfahren mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit fallen, daher wird es hier auch keine Sanktionen geben, sondern man versucht, die Biker auf andere Weise als „rücksichtslos und verantwortungslos“ hinzustellen.
      Hier hilft nur ordentlich verhalten, aber das eigene Hobby nachdrücklich ausüben und auch mal dafür eintreten, z.B. der DIMB beitreten und sich engagieren.
      Und ja, es läuft da einiges schief, z.B. bin letztens fast umgefallen, die Alpe Alp hat jetzt auch einen Autobahnanschluss….
      Happy trails!

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      1. „Die Zweimeter-Beschränkung ist Jahrzehnte alt, sinnlos und würde in einem rechtlichen Verfahren mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit fallen, daher wird es hier auch keine Sanktionen geben …“

        Dass diese Regel absolut sinnfrei ist, brauchen wir nicht weiter erläutern 🙂 Was meinst du damit, wenn du sagst sie würde in einem rechtlichen Verfahren … fallen?

        In meinem Fall kam dir Drohung mit den Herren in Uniform schon sehr real vor, auch wenn ich den Strafzettel für eine Ordnungswidrigkeit bzw. die Auseinandersetzung nicht wirklich fürchte. Die Frau des Hirten hat wild gestikulierend mit ihrem Handy rumgefuchelt, gefilmt und ständig telefoniert. Auch dem Jäger war mit Freundlichkeit und Höflichkeit nicht beizukommen … „Des isch hier verboten! Ihr dürfts hier it fahre! Die Schildle oba sage dis ganz klar!“

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      2. Das Grundrecht (!) des Freien Betretungsrechts der Bayerischen Verfassung steht solchen allgemeinen, nicht weiter differenzierten Regelungen und Verboten entgegen, somit wäre auch jede Sanktion (z.B. Bußgeldbescheid) erfolgreich angreifbar. Von daher passiert da sicher nichts. Die Polizeidrohung hab ich auch schon miterlebt, ich war echt gespannt aber leider hat der doch sehr echauffierte Mensch entweder ständig die falsche Nummer gewählt oder die PI nimmt schon nicht mehr ab 😉

        Es ist halt schade wenn sich jemand da so reinsteigert – aber in der Wildschutzzeit wird mitten im Wildschutzgebiet mit mehreren Sägen geholzt so wie diesen Winter oberhalb von Wiesach – das interessiert dann komischerweise weder die Parkverwaltung noch den Jäger oder sonst jemanden….

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      3. Danke für die wertvolle Info. Was mich auch nachdenklich macht, ist die Tatsache, dass Jagen (= das Töten von Tieren *natürlich stets mit der Begründung des Naturschutzes* Ironiemodus aus) als Freizeitausübung für gewisse Personen hier im Naturschutzgebiet erlaubt ist, aber laut Jäger „dea Berg ka Freizeitpark isch!“ Irgendwie paradox … und wir Biker machen den Weg kaputt, aber die 50 Schumpen und 300 Wanderer täglich tun ihm natürlich nichts.

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    2. Das ist doch scheinheilig, als EInheimischer sollte man wissen dass dass Hörnerdörfer und Nagelfluh tabu sind. Es gibt dazu 1000 freie Wege im Gunzesrieder Tal und Umgebung.

      Vielleicht einfach mal an die eigene Nase fassen und dem Hirt zur Entschuldigung einen Kuchen vorbeibringen, wie wäre das denn?

      Komme übrigens gerade von unserer Hütte zurück. Die (Wander)Wege drumherum, aufwendigst im Unterhalt, sind völlig zerfahren, 30cm tiefe Furchen an den Kurven in denen das Wasser runterschiesst und den Hang erodiert. Wenn ich das sehe, und die „Affen“ auf Downhillmaschinen und in Vollmontur dazu, muss ich sehr an mich halten.

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