Biancograt gesperrt – ökologischer Irrsinn bei den Eidgenossen

Die Schweiz ist uns, was den ökologisch motivierten Irrsinn betrifft, manchmal einen ordentlichen Schritt voraus. Vielfach handelt es sich  bei den getroffenen Maßnahmen nicht um eine artenschutztechnische Notwendigkeit, sondern um eine Ausgleichmaßnahme, um von den Sünden eines harten und lauten Eventtourismus abzulenken.

Auf der Webseite des BAFU (Bundesamt für Umwelt) findet man zum Stichwort „Wildruhezonen“ folgenden Text:

Wildruhezonen (Kantone [Bundesamt für Umwelt BAFU])

Wildtiere brauchen Rückzugsgebiete in welchen sie nicht gestört werden. Die Ausscheidung von Wildruhezonen dient der Vermeidung übermässiger Störung gemäss Art. 7 Abs 4 des JSG als Antwort auf die zunehmende Freizeitnutzung. Es gibt heute rechtsverbindliche Wildruhezonen und Schutzgebiete, die über den Rechtssetzungsprozess ausgeschieden sind (kantonales Jagdrecht, kommunale Zonenplanung, etc.), wie auch empfohlene Gebiete. Innerhalb von rechtsverbindlichen Wildruhezonen und Wildschutzgebieten dürfen nur die in der Karte eingezeichneten erlaubten Routen und Wege begangen werden

 

Auf der interaktiven Schweizer Landeskarte findet man unter anderen auch die aktuellen Wildruhezonen eingezeichnet.Bernina Wildruhezone

http://map.bafu.admin.ch/?lang=de&X=146621.43&Y=790951.02&zoom=4&topic=wildruhezonen&bgLayer=ch.swisstopo.pixelkarte-grau&catalogNodes=1308&layers=ch.bafu.wrz-jagdbanngebiete_select,ch.bafu.wrz-wildruhezonen_portal

In der Wildruhezone „Bernina Albris“ sind  unter anderem die Gletscherwelt des Tschiervagletschers, der Piz Scerscen, der Gipfelanstieg zum Piz Roseg, sowie der Biancograt enthalten. Klickt man sich mühsam durch die Verordnung erfährt man, dass in diesem Gebiet ganzjährig Wintersport nur auf eingezeichneten Routen erlaubt ist.

Interessant wäre es zu erfahren, welche Wildart am Biancograt, in der Roseg-Nordostwand, an der Scerscen-Eisnase vor dem bösen Freizeitnutzer geschützt werden muss.

Es betrifft also nur den Wintersport. Was ist überhaupt Wintersport? Ich gehe mal davon aus, dass es sich um einen solchen handelt, wenn man sich auf irgend etwas stellt oder setzt, dass auf Schnee rutscht oder gleitet.

Muss man sich jetzt anwaltlich beraten lassen, wenn man im Frühsommer mit leichten Skiern in Richtung Biancograt aufsteigt, diese mit auf den Gipfel nimmt, um anschließend über den Morteratschgletscher abzufahren?

Zu Fuß ist es aber ok! Zu Fuß ist es sogar ok. im Rosegtal im Winter durchs Unterholz zu schleichen und das Rotwild vor sich her zu treiben.

Allein dieser Irrsinn führt den angegeben Zweck der Verordnung  ad absurdum und fordert den zivilen Ungehorsam gegen die Schweizer Wildruhezonen  heraus.

Mit einem Helirundflug lässt sich die Gletscherwelt der Bernina übrigens viel bequemer erleben. Selbiges ist sicher auch viel ökologischer als mit Tourenski den Zustieg zum Piz Scerscen zurück zulegen.

http://www.helibernina.ch/angebote/touristische-fluege.html

Beim SAC (Schweizer Alpen Club) regt sich indes Widerstand. Zaghaft zwar; hatte der SAC, wie es bei einem Alpenverein üblich ist, lange genug derartige Lenkungsmaßnahmen mitgetragen oder zumindest hingenommen. Aber immerhin.

So schreibt Rene Michel, Ressortleiter Umwelt beim SAC im „berg und steigen“ 4/2014:

Der freie Zugang in Gefahr.

……….Anderweitige Interessen wie Jagd und Naturschutz werden hier stärker gewichtet als der naturnahe Tourismus. Oft ist aus Sicht der Bergsteiger die Verhältnismäßigkeit und Nachvollziehbarkeit nicht gegeben. Es macht Mühe, zu erklären, warum beispielsweise in der Schweiz jährlich noch immer mehrere Hundert Schnee- und Birkhähne erlegt werden, während gleichzeitig zu deren Schutz ganze Täler im Winter gesperrt werden…..

Welcher Irrsinn muss   im Bayerischen Alpenraum geschehen um so eine Aussage vom DAV zu hören?

 

 

 

 

 

 

 

6 Kommentare zu „Biancograt gesperrt – ökologischer Irrsinn bei den Eidgenossen“

  1. Jahrzehntelang gab es in Bayern und in der Schweiz (fast) keine Wald-Wild-Schongebiete/Wildruhezohnen. Wenn freies Skitourengehen wirklich den Tieren schadet, müssten die Schäden also Sichtbar sein. Wo sind diese Schäden in den bis dato frei zugänglichen, neuerdings in einem solchen Gebiet liegenden Bereichen nachvollziehbar nachgewiesen?

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  2. Díe Ausweisung von Widschutzzonen ist m.E. richtig und soll auch stattfinden. Aber seit geraumer Zeit ist es doch so, dass sich die Jägerschaft mit aller Macht gegen die Bergsteiger stellt, nur um ihre Jagdreviere zu schützen. Ich will hier nicht unerwähnt lassen, dass es unter der Überschrift „Skibergsteigen umweltfreundlich“ Stilblüten der sehr besonderen Art gibt. Es gibt einige Leute, denen direkt zu Ohren kam, dass die Bergsteiger und Kletterer hinausgeschützt werden sollten. Der DAV hat sich hier nicht besonders hervorgetan, die überschwappenden Aktivitäten der Jagdmafia in Grenzen zu halten. Das Schlimmste konnte gerade noch verhindert werden in unseren bayerischen Bergen. Überprüfen sollten wir allemal die mehr oder weniger sinnvollen Beschränkungen. Dass nun aber die Jagdmafia in der Schweiz mit derartig lächerlichen Beschränkungen wie am Bianco-Grat auf sich aufmerksam macht, schlägt dem Fass den Boden aus. Es sollte zum Standard erhoben werden, dass jede Beschränkung ganz eindeutig belegt und bewiesen werden muss. Dass dies Arbeit macht ist klar, aber unvermeidlich.
    Stellen wir Bergsteiger uns enlich auf die Hinterfüße, in diesem Sinne wünsche ich ein erfolgreiches Jahr 2015.
    Beste Grüße
    Alfred Weber

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  3. Ich habe zufällig von diesem Blog erfahren, weil ich bei der Übernachtung auf eine AV Hütte in der Steiermark im Bergsteiger Magazin(06/15) über die Referenz zu diesem Blogeintrag gestoßen bin.
    Das Thema Freie Berge/Freie Natur ist immens wichtig und bedarf einer weit breiteren und vielschichtigeren Diskussion, als das zur Zeit in den meisten Medien der Fall ist.
    Der Begriff ‚Umweltschutz‘ wird manchmal als Deckmäntelchen für ganz andere Interessen vorangestellt. Durch den Missbrauch des Begriffes werden eigentlich wünschenwerte Zielsetzungen torpediert.
    Kompliment und vielen Dank für diesen informativen Blog!

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    1. Hallo Manuela, es freut mich, dass dir mein Blog gefällt. Du darfst es auch gerne verlinken. In vieler Hinsicht ist zum Thema Nautschutz/Freizeitsport/Tourismus Aufklärung auch aus Sicht der Alpenbewohner nötig
      Herzliche Grüße aus dem Oberallgäu

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  4. Biancograt gesperrt?
    Völliger Schwachsinn dieser Beitrag. Der Biancograt ist frei begehbar wie eh und je! Das Gebiet liegt richtigerweise in einem Eidgenössischen Jagdbanngebiet und da gelten bestimmt Verhaltensregeln. Die üblichen Hochtouren sind aber alle problemlos zu begehen. Dieser Blogeintrag ist unsachlich und unvollständig recherchiert. Im Moment herrschen übrigens beste Verhältnisse!

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  5. @ Werner Stucki –> Völliger Schwachsinn ist ein Jagdbanngebiet bzw. eine Wildruhezone auf einem vergletscherten 4000er. Welches jagdbare Wild soll dort vor was geschützt werden? Wer den Artikel vollständig liest, dem wird zum einen dieser ökologisch motivierte Irrsinn bewusst, zum anderen wird klar, dass man zu Fuß sehr wohl den Grat begehen begehen darf. Ich habe nie etwas anderes behauptet. Wie aber sieht es mit einem frühsommerlichen Zustieg mit Ski an den Grat oder die umliegenden Hochtourenziele aus?

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