Im Zeitraum von etwa 1870 bis zum Beginn des zweiten Weltkriegs wurden von Alpenverein (damals noch DuOeAV) zahlreiche Hütten in den Alpen errichtet, um ihren satzungsgemäßen Auftrag zu erfüllen. Dieser lautete sinngemäß „Bergfahrten in den Alpen zu fördern und erleichtern“ . Erst nach und nach brachten steigende Besucherzahlung die Notwendigkeit mit sich, eine Hütte zu bewirtschaften. Der Umfang der Bewirtung und der nötige Komfort stellten seit jeher ein Streitthema dar.
In den Nürnberger Leitsätzen von 1919 wurde beschlossen, dass die Ausübung, Ausbildung und Förderung des Bergsteigens die Kernaufgabe des Alpenvereins sei. Künftige Hütten sollten nur bergsteigerischen Interessen dienen, überflüssiger Komfort auf den Hütten wurde abgelehnt. Ruhe, Ursprünglichkeit und ungestörter Naturgenuss sollte in den Alpen bewahrt werden und die hochalpinen Regionen nur den Bergsteigern vorbehalten bleiben.
Von diesem Ideal sind die bewirteten Alpenvereinshütten weit entfernt. Völlig richtig ist es, dass man Komfort, Technik, Brandschutz, Entsorgung usw. an den technischen Fortschritt anpasst. Über das, was ein überflüssiger!!! Komfort ist, kann man unterschiedlicher Meinung sein. Dass eine Hütte nur bergsteigerischen Interessen dienen soll, darf nicht in Frage gestellt werden. Die beschriebene Situation betrachtet in erster Linie die Alpenvereinshütten in den Allgäuer Alpen, allerdings mit bewußtem Blick über den Tellerrand hinaus. Fehlentwicklungen auf Alpenvereinshütten weiterlesen →